Allgemeine Geschäftsbedingungen

aeropur GmbH
für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB

 

1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Direktlieferungen und -leistungen der aeropur GmbH, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte. Vereinbarungen mit aeropur GmbH - Mitarbeitern sind nur wirksam, wenn sie von aeropur GmbH schriftlich bestätigt worden sind

2. Lieferung
2.1 aeropur GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert abgerechnet werden können, sofern dies dem Käufer in seinem Interesse zumutbar ist. Zumutbar ist insbesondere eine Teillieferung, wenn sie sich nicht auf einzelne Teile bezieht, die als zusammengehörig verkauft worden sind.

2.2 Die Lieferung erfolgt an eine frei vereinbarte Lieferadresse. Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers. Auf Wunsch des Käufers werden sämtliche Sendungen gegen eine hälftige Gebühr vom Warenwert gegen Bruch versichert.

2.3 Höhere Gewalt, behördliche Auflagen und sonstige von aeropur GmbH nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Transportmittelmangel und Brandschäden, befreien aeropur GmbH für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. aeropur GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aeropur GmbH aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist. Eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.4 Änderungen in der Konstruktion, den Maßen und Gewichten des Liefergegenstandes, die für den Käufer bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind, behält sich aeropur GmbH vor.

2.5 Bei Kauf auf Abruf hat der Käufer den Kaufgegenstand spätestens 3 Monate ab dem Tage der Auftragsbestätigung abzunehmen. Die Auslieferung erfolgt bei Versandartikeln deutschlandweit. Bestellungen auf deutsche Inseln werden im Einzelfall geprüft und ggf. gegen Erstattung zusätzlicher Lieferkosten ausgeführt. Es werden keine Lieferungen in das Ausland vorgenommen. Für die Lieferfristen gelten die Bestimmungen auf der jeweiligen Produktseite.

2.6 In Übereinstimmung mit der geltenden Verpackungs-Verordnung in Deutschland übernimmt aeropur GmbH die Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung der Leerverpackungen; alle systembedingten Kosten (z. B. Mietcontainer) trägt der Käufer.

3. Preise und Fälligkeit
3.1 Ein Skontoabzug ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig und wenn alle älteren Rechnungen vorher bezahlt sind.

3.2 Löst im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der Käufer einen Scheck oder Wechsel nicht ein, ist er mit einer Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer für bereits getätigte Lieferungen sofort fällig, auch wenn dafür ein Wechsel gegeben worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Wechsel besteht nicht. Weitere Lieferungen kann aeropur GmbH von vorheriger Sicherheitsleistung oder Zug-um-Zug-Leistung des Kaufpreises abhängig machen. Wird die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.3 Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder werden solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände aeropur GmbH nachträglich bekannt, so kann aeropur GmbH die Lieferung von vorheriger Sicherheitsleistung oder Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug abhängig machen. Dies gilt auch, wenn der Käufer Wechsel gegeben hat. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Wechsel besteht nicht.

3.4 Im Falle eines SEPA-Lastschrifteneinzugs wird aeropur GmbH den Besteller über den Betrag und das Datum, an dem die Lastschrift erfolgen wird, durch einen Hinweis auf der Rechnung informieren („Pre-Notification“). Der Besteller akzeptiert insoweit, dass die Frist für diese Pre-Notification nicht länger ist als die vereinbarte Zahlungsfrist, sodass die Lastschrift spätestens am Fälligkeitsdatum erfolgen kann. Der Besteller hat sicherzustellen, dass der Lastschrifteneinzug erfolgreich durchgeführt werden kann.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der aeropur GmbH, im fortgesetzten Geschäftsverkehr bis zur Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftig noch entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

4.2 Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Käufer schon jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf an einen Dritten in Höhe des von aeropur GmbH in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten mit Rang vor dem Rest an aeropur GmbH ab. Der Käufer ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt.

4.3 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsmäßigen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass der Käufer mit seinem Abnehmer seinerseits einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Forderungen aus dem Weiterverkauf auf aeropur GmbH tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer aeropur GmbH sofort Kenntnis zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten von Interventionen zu erstatten. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei Einleitung eines außergerichtlichen Vergleichs erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

4.4 Sofern aeropur GmbH nach Rücktritt vom Vertrage die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware verlangen und nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, kann aeropur GmbH die Eigentumsvorbehaltsware unter Wahrung der Interessen des Käufers freihändig bestmöglich veräußern oder aber dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Rücknahme vergüten. Auf Verlangen des Käufers, das nur unverzüglich nach Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.

4.5 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten, die nach der Insolvenzordnung der Aussonderung bzw. Ersatzaussonderung unterliegen, der Forderung um mehr als 20%, bei Sicherheiten, die der Absonderung unterliegen, um mehr als 45%, so ist aeropur GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von aeropur GmbH verpflichtet.

5. Konsignation
5.1 Der Besteller verpflichtet sich, Konsignationsware gegen Feuer und Diebstahl auf eigene Kosten versichern zu lassen. Er haftet für den Verlust oder eine Beschädigung der Ware, bei unterlassener Versicherung auch ohne Verschulden.

5.2 Der Weiterverkauf der Konsignationsware bedarf der Zustimmung von aeropur GmbH. Der Besteller tritt schon heute seine Ansprüche gegen den Käufer an aeropur GmbH ab.
5.3 aeropur GmbH ist berechtigt, die Konsignationsware jederzeit überprüfen zu lassen und Herausgabe an aeropur GmbH oder Dritte zu verlangen. Der Besteller trägt sämtliche Versand- oder etwaige Reparatur- und Aufarbeitungskosten.

6. Sachmängelhaftung
6.1 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware, andere Mängel unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

6.2 Mängel, die Folge unsachgemäßer Behandlung oder ohne Einwilligung der aeropur GmbH vorgenommener Reparaturen oder Eingriffe sind, begründen keine Mängelhaftungsansprüche.

6.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist aeropur GmbH im Falle eines Sachmangels nach Wahl von aeropur GmbH zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Kommt aeropur GmbH mit der Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung mehr als 4 Wochen in Verzug, schlägt eine Mängelbeseitigung nach einem erfolglosen zweiten Versuch fehl oder ist sie unmöglich gemacht, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Weitergehende Mängelhaftungsansprüche sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Käufers aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache. Für Schadensersatzansprüche aus Anlass eines Mangels gilt Ziff. 7 der Bedingungen.

6.4 Mängelhaftungsansprüche verjähren bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr seit Ablieferung des Kaufgegenstandes.

7. Schadensersatz
7.1 In allen Fällen, in denen der Käufer zum Schadensersatz statt der Leistung verpflichtet ist, kann aeropur GmbH vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 20% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

7.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Produkthaftungsansprüche, in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit es sich um die Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

7.3 Soweit dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen, gilt für diese eine Frist von einem Jahr, beginnend mit dem Beginn der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen.

10. Vertragsaufhebung
Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung durch den Käufer kann aeropur GmbH folgende Ansprüche geltend machen:

10.1 Besondere Aufwendungen aus Anlass des Vertrages, z.B. Provisionen, Versandkosten sowie Ersatz für Beschädigungen, die durch ein Verschulden des Käufers verursacht sind,

10.2 eine Vergütung für die Gebrauchsüberlassung und die damit eingetretene Wertminderung. In der Regel wird die Vergütung je nach Wertbeständigkeit wie folgt errechnet: bei Rücktritt und Übergabe nach Lieferung innerhalb der ersten drei Monate 30% des Verkaufspreises und für jeden weiteren Monat 3% des Verkaufspreises.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahlklausel
11.1 Erfüllungsort für Lieferungen von aeropur GmbH ist Sitz der aeeropur GmbH.

11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Stuttgart der Gerichtsstand ist. Die aeropur GmbH GmbH. ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

11.3 Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts/CISG anzuwenden.

12. Online –Streitbeilegung
12.1 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
finden. Ebenso kann der Käufer sein das Anliegen u. a. auch über E-Mail an die
aeropur GmbH weiterleiten: info@aeropur GmbH.com 

12.2 Die aeropur GmbH nimmt nicht an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG teil. Sollte der Käufer mit der Lieferung unzufrieden sein oder möchte er Waren zurücksenden, so kann er sich jederzeit  telefonisch, per Email oder über den Shop mit der Kundenbetreuung der aeropur GmbH in Verbindung setzen.

13. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen nicht berührt.